GLEICHSTELLUNGSINDEX F/M
Seit 2020 haben alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten die Pflicht, jedes Jahr am 1. März ihren Index zur beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern zu berechnen und zu veröffentlichen. Der Index misst das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern und ist Teil des Gesetzes „Avenir professionnel“, das darauf abzielt, Ungleichheiten am Arbeitsplatz zu verringern.
Gemäß der Verordnung über die Durchführungsbestimmungen veröffentlicht INFACO die Ergebnisse. In 2021 haben wir für das Jahr 2020 einen Index von 82/100 anhand der folgenden Indikatoren erzielt :
- Lohngefälle zwischen Frauen und Männern : 35/40Differenz in der Rate der individuellen Gehaltserhöhungen: 35/35
- Prozentsatz der Beschäftigten, die im Jahr nach ihrer Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub eine Gehaltserhöhung erhalten haben: nicht berechenbar
- Anzahl der Beschäftigten des unterrepräsentierten Geschlechts unter den zehn bestbezahlten Arbeitnehmern: 0/10
Um die Parität im Unternehmen zu gewährleisten, setzt sich INFACO folgende Ziele: Verringerung des Lohngefälles und Erhöhung der Anzahl der Beschäftigten des unterrepräsentierten Geschlechts unter den zehn bestbezahlten Arbeitnehmern.